Anpassungen an europäische Vorgaben haben dazu geführt, dass der Begriff „Telemedien“ durch „Digitale Dienste“ ersetzt wurde.
Am 14. Mai hat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Zugleich wurde das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt.
Bitte überprüfen Sie Impressum sowie Datenschutzerklärung auf Ihrer Website und ersetzen Sie die Verweise auf das TMG und TTDSG durch Verweise auf das DDG und TDDDG.
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat dazu den Praxishinweis aktualisiert. Hier kann er (PH 29) heruntergeladen werden:
Pflichtangaben auf eigener Homepage und in Social Media-Profilen (PDF)